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BGH stärkt Bankkunden: Beweislast bei unautorisierten Überweisungen liegt bei der Bank

12. September 2024

Eine unzureichende Autorisierung von Banküberweisungen kann dazu führen, dass die Bank zur Rückerstattung unberechtigt abgebuchter Beträge verpflichtet ist. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.03.2024 entschieden (Az. XI ZR 107/22). Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow stellt in diesem Rechtsrat das Urteil kurz dar und erklärt die Konsequenzen für Bankkunden.

 

Unzureichende Autorisierung von Banküberweisungen

Eine Bankkundin, die regelmäßig Bankgeschäfte per E-Mail abwickelte, wurde Opfer von unautorisierten Überweisungen im Gesamtwert von 255.000 Euro. Die Bank führte diese Überweisungen ohne weitere Rücksprache durch, da sie annahm, dass die Aufträge von der Kundin stammten. Nachdem die Kundin die unberechtigten Transaktionen bemerkte, forderte sie die Rückerstattung der Beträge. Die Bank weigerte sich, und die Kundin klagte. Das Landgericht Baden-Baden (Urt. v. 30.11.2020 – 4 O 88/18) hatte die Klage noch abgewiesen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urt. v. 12.04.2022 – 17 U 823/20) nahm dahingehend eine Beweislast der Bank an.

Der BGH (Urt. v. 05.03.2023 – XI ZR 107/22) bestätigte das Urteil des OLG und erlegte der Bank die Beweislast für die Autorisierung des Überweisungsauftrages auf.

 

Die Beweislast trägt die Bank

Grundsätzlich ist die Bank verpflichtet, im Falle von Zahlungsvorgängen nachzuweisen, dass diese vom Kunden autorisiert wurden. Im vorliegenden Fall hatte die Bank mehrere Überweisungen im Wert von 255.000 Euro aufgrund von E-Mail-Anweisungen durchgeführt, die vermeintlich von der Kundin stammten. Die Kundin bestritt jedoch, diese Überweisungen genehmigt zu haben, und verlangte die Rückerstattung des Geldes. Da die Bank nicht nachweisen konnte, dass die Überweisungen autorisiert waren, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe zugunsten der Kundin. Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil und entschied, dass die Bank die volle Beweislast trägt und den Betrag erstatten muss.

Die klagende Bankkundin hat vor dem BGH obsiegt, weil die Bank ihrer Beweislast nicht nachgekommen ist, erklärt Rechtsanwalt Fürstenow. Nach § 675w BGB in der damals geltenden Fassung trägt der Zahlungsdienstleister die Beweislast dafür, dass der Zahler – in diesem Fall die Klägerin – den streitigen Zahlungsvorgang autorisiert hat. Die Bankkundin bestritt die Autorisierung der fraglichen Überweisungen, die per E-Mail angeordnet wurden, und die Bank konnte diesen Beweis nicht erbringen.

Entscheidend war, dass die Bank sich auch nicht auf ein fingiertes Saldoanerkenntnis gemäß ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen konnte, welches die Beweislast auf die Klägerin verschoben hätte. Das Berufungsgericht stellte fest, dass die von der Bank übersandten Kontoauszüge nicht den Anforderungen an einen Rechnungsabschluss entsprachen, der ein solches Anerkenntnis begründet hätte. Daher konnte die Klägerin erfolgreich die Rückerstattung der von ihrem Konto unberechtigt abgebuchten Beträge verlangen.

 

Risiko der gewählten Kommunikationsmethode

In diesem Fall hatte die Bank akzeptiert, Überweisungsaufträge per E-Mail zu erhalten und auszuführen, was ohne zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ein erhöhtes Fälschungsrisiko birgt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die Bank das Risiko der gewählten Methode trägt und daher haftbar gemacht werden kann, wenn es zu unautorisierten Zahlungsvorgängen kommt. Bankkunden sollten daher im Falle von Unregelmäßigkeiten schnell handeln und ihre Ansprüche geltend machen, rät RA Fürstenow.

 

Fazit für den Bankkunden

Das Urteil des BGH zeigt, dass Bankkunden bei unautorisierten Banktransaktionen nicht schutzlos sind und Banken klare Verantwortung tragen. Es betont die Bedeutung transparenter und sicherer Kommunikationsmethoden für die Autorisierung von Zahlungen. Für Bankkunden bedeutet dies, dass sie ihre Bankgeschäfte genau überwachen sollten, um im Fall von Unregelmäßigkeiten schnell handeln zu können. Das Urteil stärkt die Position der Kunden, indem es sicherstellt, dass Banken für sichere Transaktionen sorgen müssen. Bankkunden sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen, um sich gegen unberechtigte Abbuchungen zu wehren.

Sind auch Sie von unberechtigten Kontotransaktionen betroffen, haben weitere Fragen zu diesem Thema und/oder wünschen eine ausführlichere Beratung Ihren konkreten Fall betreffend? Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow berät Sie hierzu gerne.