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Phishing-Betrug und Banken­haftung: Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt am Main

28. März 2024

Ganz aktuell kam es zu einem Urteil des OLG Frankfurt am Main (Urt. v. 06.12.2023 – Az.: 3 U 3/23) in einem Fall des Banking Betrugs durch eine sogenannte Phishing­nach­richt. Dabei folgte das OLG der Auffassung des LG Frankfurt a.M. und verneinte eine Rückzah­lungs­pflicht des abhan­den­ge­kom­menen Geldes der Bank an den geschä­digten Kunden.

 

Was ist geschehen?

Bei dem geschä­digten Kunden der Bank handelte es sich um einen Anwalt und Steuer­be­rater. Dieser habe auf einen Link, der per vermeid­licher SMS-Nachricht von der üblichen Nummer seiner Bank gesendet wurde, geklickt, um so eine Konto­ein­schränkung zu verhindern, erklärt Rechts­anwalt Sascha C. Fürstenow. Anschließend wurde er von einem Mann angerufen, welcher ihn dazu auffor­derte, eine Bestä­tigung über die PushTAN-App der Bank vorzu­nehmen. Noch am selben Tag erging vom Konto des Geschä­digten eine Abbuchung in Höhe von knapp 50.000€.

 

Was hat das Gericht entschieden?

Das OLG folgte der Auffassung des LG, dass die Bank dem Kunden nicht für den entstan­denen Schaden aufkommen müsse. Dieser hätte sich durch die Freigabe der PushTan auf Raten des Anrufers grob fahrlässig verhalten, zumal für jede PushTan-Bestätigung auch immer der jeweilige Vorgangs­grund aufge­führt wird. So hätte ihm klar sein müssen, dass er gerade ein zur Zahlungs­si­cherheit gedachtes Instrument in die Hände eines Dritten Betrügers legt, zumal die Bank vor der Freigabe der Zahlung auch eine weitere Bestä­tigung über die PushTan-App auf Erhöhung des Tages­limits über 50.000€ regis­triert hat. Dass der geschä­digte Bankkunde offenbar sämtliche Warnhin­weise und Anzeigen ignoriert hat und die Freigaben leicht­fertig erteilte, stellt für die Bank keine einfache Fahrläs­sigkeit mehr dar. Zudem sei Phishing kein neues Phänomen, vor welchem auch regel­mäßig gewarnt werde, sodass auch dies in die Urteils­findung hineinfloss, wie auch die Tätigkeit des Klägers als Rechts­anwalt, der damit in beruf­lichen Dingen wie bspw. auch das mobile Banking, grund­sätzlich erfahren sein sollte.

 

Welche Auswir­kungen hat das Urteil und wie kann ich mich schützen?

Das Urteil zeigt deutlich auf, wie wichtig es ist, stets Vorsicht und Achtsamkeit in sämtlichen Bankan­ge­le­gen­heiten gelten zu lassen. Natürlich kommt es immer auf den Einzelfall an und kann keine pauschale Aussage zu anderen ähnlich gelagerten Fällen geben. Hier ist es die Summe der Verdachts­mo­mente plus das Ignorieren wichtiger Anzeigen, die das Gericht dazu verleitet haben, den Rückzah­lungs­an­spruch nach § 675v Abs. 3 BGB wegen grober Fahrläs­sigkeit zu verneinen. Daher ist es umso wichtiger, stets alle Warnzeichen ernst zu nehmen und im Zweifelsfall auch beim Kredi­tis­titut nachzu­fragen. Seien Sie zudem auch gerade bei zugesen­deten Links besonders wachsam, geben Sie niemals sensible Infor­ma­tionen über das Telefon an Dritte weiter und lesen Sie stets sämtliche Auffor­de­rungen und Texte gewis­senhaft durch. Natürlich kann man sich nicht vor jedem Betrug schützen, gerade da die Betrugs­formen immer ausge­fal­lener werden. In diesem Falle hätte eine Befolgung dieser Regeln den Betrug wohl aber von Anfang an verhindern können.

 

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich dennoch Opfer eines Betruges wurde?

Sollten Sie trotz aller Vorsichts­maß­nahmen das Opfer einer solchen Betrugs­masche geworden sein, sollten Sie zunächst einmal Ruhe bewahren und Ihre Bank infor­mieren. Zudem sollten Sie eventuelle Phishing-Nachrichten oder E‑Mails als Beweis sichern und Ihr Handy/Computer durch ein aktuelles Viren­schutz­pro­gramm scannen lassen. Erstatten Sie außerdem Anzeige bei der Polizei. Anschließend ist es außerdem äußerst ratsam, einen Anwalt zu kontak­tieren, der mit Ihnen die nächsten notwen­digen Schritte bespricht und Ihren jewei­ligen Einzelfall analy­sieren kann. Wie Sie im oben gezeigten Urteil sehen können, ist es für den Rückerstat­tungs­an­spruch nach §675v BGB von größter Bedeutung, ob Sie selbst in betrü­ge­ri­scher Absicht, grob fahrlässig oder aber nur leicht fahrlässig gehandelt haben. Im letzteren Fall hätten Sie in jedem Falle eine Chance darauf, Ihren Schaden durch Ihre Bank ersetzt zu bekommen. Diese Prüfung und ob die Geltend­ma­chung letztlich tatsächlich Erfolg verspre­chend ist, muss jedoch unbedingt im Wege der Einzel­fall­prüfung erfolgen und kann nicht pauschal zugesagt werden.

 

Was können die Betrof­fenen tun? Ein kurzer Überblick

 

Vorbeugung:

  • Wachsamkeit bei Links: Seien Sie besonders vorsichtig bei Links in SMS oder E‑Mails, die von Ihrer Bank zu kommen scheinen. Überprüfen Sie die URL genau und kontak­tieren Sie im Zweifel Ihre Bank direkt.
  • Sensible Infor­ma­tionen schützen: Geben Sie niemals sensible Infor­ma­tionen wie Passwörter oder TANs telefo­nisch weiter. Banken fordern solche Infor­ma­tionen nicht auf diesem Weg an.
  • Auf Warnungen achten: Beachten Sie sämtliche Warnhin­weise Ihrer Bank-App oder Online-Banking-Plattform sorgfältig.

 

Im Fall eines Betrugs:

  1. Kontak­tieren Sie Ihre Bank: Infor­mieren Sie umgehend Ihre Bank, um Ihr Konto zu sperren und weitere Schritte zu besprechen.
  2. Sichern Sie Beweise: Bewahren Sie alle relevanten Infor­ma­tionen, wie Phishing-Nachrichten oder E‑Mails, als Beweis­mittel auf.
  3. Scannen Sie Ihre Geräte: Führen Sie einen Virenscan durch, um sicher­zu­stellen, dass Ihr Gerät nicht kompro­mit­tiert wurde.
  4. Erstatten Sie Anzeige: Melden Sie den Betrug bei der Polizei, um recht­liche Schritte einzuleiten.
  5. Konsul­tieren Sie einen Anwalt: Ein auf Bankrecht spezia­li­sierter Anwalt kann Ihren Fall prüfen und Sie bei der Durch­setzung etwaiger Ansprüche unterstützen.

 

Sind Sie Opfer eines Betruges im Banking geworden oder haben weitere Fragen zu diesem Thema? Rechts­anwalt Sascha C. Fürstenow berät Sie hierzu sehr gerne.

Der Rechtsrat wurde von dem Mitar­beiter der FÜRSTENOW Anwalts­kanzlei, Herrn Ewert, erstellt und von Rechts­anwalt Fürstenow fachlich geprüft und finalisiert.