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Haftungsrisiken für Führungskräfte in 2026

29. April 2026

Haftungsrisiken für Führungskräfte in 2026

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Geopolitische Unsicherheiten, anhaltende Konflikte sowie eine wachsende Zahl von Großinsolvenzen führen weltweit zu steigenden Haftungsrisiken für Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuell veröffentlichte Allianz D&O Insurance Insights Report aus Dezember 2025. Ab 2026 rücken dabei insbesondere Directors and Officers Liability, kurz D&O Versicherungen, Cyber-Sicherheit und KI-Compliance sowie neue regulatorische Anforderungen in den Vordergrund. Welche weiteren Faktoren das Haftungsrisiko verschärfen und welche zusätzlichen Pflichten sich hieraus für Manager ergeben, erläutert Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow in diesem Beitrag.

 

Schwerpunkte für Führungskräfte in 2025/2026

Wesentliche Haupttreiber für steigende Haftungsrisiken für Manager weltweit sind:

 

Insolvenzen & Geopolitik

Gemäß des D&O-Berichts der Allianz gehören Insolvenzen und behördliche Maßnahmen zu den häufigsten Ursachen für D&O-Klagen. Für das Jahr 2026 wird eine erneute Steigerung erwartet, besonders in Branchen wie Automotive, Bauwesen, Einzelhandel und Konsumgüter. Gleichzeitig stellen geopolitische Konflikte, etwa in der Ukraine oder im Nahen Osten, globale Lieferketten und Betriebsabläufe auf die Probe, sodass Führungskräfte für Fehleinschätzungen haftbar gemacht werden können, erklärt Rechtsanwalt Fürstenow.

 

Cyber-Sicherheit & KI

Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz und digitale Systeme bringen zusätzliche Haftungsrisiken. Führungskräfte müssen sicherstellen, dass KI-Entscheidungen nachvollziehbar und rechtlich abgesichert sind. Gleichzeitig wächst die Verantwortung für Cyber-Sicherheit, da IT-Ausfälle oder Sicherheitsverletzungen zu finanziellen Verlusten und D&O-Klagen führen können. Aber auch Datenschutzverletzungen sind ein Grund für Rechtsstreitigkeiten.

Zudem betont RA Fürstenow, dass Manager ihr Wissen über technologische Risiken regelmäßig aktualisieren sollten. Die schnelle Entwicklung von KI-Tools und digitalen Prozessen erfordert aktive Überwachung, Risikomanagement und rechtssichere Dokumentation von Entscheidungen, um persönliche Haftung zu vermeiden.

 

Regulatorische Veränderungen & ESG

Regulatorische Anforderungen, ESG-Verpflichtungen und Klimaziele erhöhen die Haftungsverantwortung von Vorständen. Fehler bei ESG-Berichterstattung, unzureichende Klimastrategien oder Greenwashing-Vorwürfe können nicht nur rechtliche, sondern auch erhebliche Reputationsrisiken nach sich ziehen.

Allein in diesem Jahr treten in der EU entscheidende Phasen verschiedener ESG-Gesetze in Kraft, die von Führungskräften überwacht und kontrolliert werden müssen. Viele Standards, die bisher freiwillig waren, werden verpflichtend sein. Insbesondere geht es dabei um die EU-Lieferkettenrichtlinie, die bis Juli 2026 umgesetzt werden muss. Dabei geht es darum, zu überprüfen, dass alle menschenrechtlich und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette beachtet werden. Zudem müssen ab 2026 mehr Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte nach EU-Standards erstellen.

 

Mehr Verantwortlichkeit

Für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsräte kommen ab 2026 schärfere Pflichten und Aufgaben hinzu.

 

Aktivere Überwachung und Informationspflichten

Aufsichtsräte müssen ihre Überwachungsaufgaben proaktiver wahrnehmen. Auch der BGH stellt mit seinem Urteil vom 14. Oktober 2025 (II ZR 78/24) klar, dass Aufsichtsräte ihre Überwachungsaufgaben nur dann erfüllen, wenn sie aktiv Informationen einholen und eine unzureichende Berichterstattung des Vorstands nach § 90 AktG nicht hinnehmen.

 

Compliance und Risikomanagement

Sorgfaltspflichten umfassen insbesondere Cyber- und KI-Risiken sowie regulatorische IT-Governance. Compliance-Management-Systeme müssen wirksam sein und von Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig überwacht bzw. hinterfragt werden. Das betrifft insbesondere DORA-Vorgaben, den EU-AI Act, die ab Februar 2026 bereits wichtige Verbote regelt oder neue Transparenz- und Berichtspflichten zu ESG-Zielen.

 

Neue Haftungsrisiken aus EU-Entgelttransparenz

Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ab Juni 2026 sind Unternehmen verpflichtet, umfangreiche Transparenz- und Berichtspflichten bei Entgeltgleichheit zu erfüllen. Eines der Änderungen ist die Beweislastumkehr wegen Entgeltdiskriminierung. Nicht Arbeitnehmer müssen eine Ungleichbehandlung von nun an beweisen, sondern Arbeitgeber müssen beweisen, dass Entgeltunterschiede auf objektive Gründe beruhen, erklärt RA Fürstenow. Der Aufsichtsrat muss die Umsetzung der EU-Richtlinie aktiv überwachen. Ansonsten kann dies eine persönliche Haftung begründen.

 

D&O-Versicherungen im Fokus

Aufgrund der steigenden Haftungsrisiken stehen die D&O-Versicherungen im Fokus, um bei potenziellen Haftungsszenarien eine Absicherung zu gewähren.

Eine D&O-Versicherung ist eine Art Managerhaftpflichtversicherung, die die persönliche finanzielle Haftung von Führungskräften, Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten vor Schadensersatzforderungen des eigenen Unternehmens oder Dritter im Falle von beruflicher Fehlentscheidungen schützt. Die D&O-Versicherungen haben auch eine Rechtsschutzfunktion und umfassen auch die Kosten für Anwälte und Gutachter. Diese Art der Versicherung stammt aus den USA, doch auch in Deutschland werden die D&O-Versicherungen stärker nachgefragt. Allein im Jahre 2023 meldeten D&O-Versicherer rund 2.200 Schadensfälle, wobei die Zahl der Fälle im Jahr 2024 auf über 2.500 Fälle gestiegen ist.

In den USA sind die D&O-Klagen laut der Allianz in den letzten drei Jahren gestiegen. Die Vergleichskosten (Settlement Costs) in den USA sind in den ersten sechs Monaten im Jahr 2025 um 27% auf 56 Millionen US-Dollar gestiegen.

Zwar funktionieren die D&O-Versicherungen als Schutz für Führungskräfte sowohl in den USA als auch in Deutschland. Doch die D&O-Versicherungen schützen nicht vor allem. Insbesondere gelten sie nicht bei vorsätzlichen und kriminellen Handlungen, persönlichem Fehlverhalten oder bestimmten Vertragsarten. Diese Versicherungen sind also nicht allumfassend und ersetzen daher nicht die Überwachung und Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch die Führungskräfte.

 

Fazit für Führungskräfte, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ab 2026 sowohl die Haftungsrisiken als auch Sorgfaltspflichten für Manager zunehmen. Es wird aktivere Kontrollfunktionen und wirksames Risikomanagement vor allem in den Bereichen Cyber-Sicherheit und KI verlangt. Von den Führungskräften wird somit eine aktivere und risikobewusstere Rolle erwartet, so Rechtsanwalt Fürstenow.

Hinzu kommen die Haftungsrisiken aus den ESG-Gesetzen, wobei fehlerhafte Nachhaltigkeitberichte, Sorgfaltspflichtverletzungen in der Lieferkette, die zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden führen sowie Greenwashing-Risiken im Vordergrund stehen. Die ESG-Risiken müssen ebenfalls als Teil des Corporate Governance betrachtet werden und Unternehmen müssen sich darauf einstellen, Prozesse zur fehlerfreien Erhebung von wichtigen ESG-Daten für die Berichterfassung aufzubauen.

Die Dokumentation von Entscheidungen ist auch ein zentraler Punkt, um Vorwürfe im Fall eines Schadens oder Interessenskonflikt abwehren zu können. Mithilfe eines Anwalts kann überprüft werden, welche Informationen eine Dokumentation erfordern und wie diese aufbewahrt werden sollen. Insbesondere ist es ratsam, anwaltliche Begleitung in D&O-Versicherungsfällen zu haben und rechtliche Beratung bei neuen Regulierungen zu haben, auf das sich Führungskräfte einstellen müssen.

Dieser Rechtsrat hat, insbesondere bei der Aufzählung von Risiken und Pflichten, keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll einen allgemeinen Überblick liefern, mit welch einer Vielzahl von Regelungen sich insbesondere Führungskräfte, Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte in 2026 und darüber hinaus beschäftigen müssen, wollen sie ein Haftungsrisiko vermeiden.

 

 

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema und möchten sich gerne beraten lassen? Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow berät Sie hierzu gerne.

Der Rechtsrat wurde von der Mitarbeiterin der FÜRSTENOW Anwaltskanzlei, Frau Dastan, erstellt und von Rechtsanwalt Fürstenow fachlich geprüft und finalisiert.