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Betrug beim Online­Banking: ein kurzer Leitfaden zum Schutz sensibler Daten

12. Oktober 2023

Es ist ein Thema, für das viele Menschen mittler­weile bereits sensi­bi­li­siert sind und dennoch entsteht vielen jährlich noch immer ein hoher Schaden: Die Rede ist von Betrug beim Online­banking. Dies liegt nicht zuletzt auch an den immer besser werdenden und profes­sio­nel­leren Betrugs­ma­schen. Dieser Rechtsrat soll Aufschluss über die Gefahren beim Online­banking, sowie über die verschie­denen Arten des Online­banking Betrugs geben und Ihnen zudem Tipps aufzeigen, damit Sie möglichst nicht Opfer eines solchen Betruges werden oder Handlungs­op­tionen, sofern Sie doch betroffen sind.

 

Die verschie­denen Arten von Online­banking Betrug

Das Online­banking hat sich in den vergan­genen Jahren stetig fortent­wi­ckelt und genau das macht es auch so gefährlich. Waren es anfangs noch schlecht kopierte E‑Mails mit Recht­schreib­fehlern, so sind es heute profes­sionell gestaltete Websites oder vermeint­liche E‑Mails vom Kunden­center die den origi­nalen oftmals nicht nur auf den ersten Blick zum Verwechseln ähnlichsehen.

Rechts­anwalt Sascha C. Fürstenow stellt die häufigsten Betrugs­arten vor:

Phishing Mails

Was ist das?
Sogenannte Phishing E‑Mails stellen die oben darge­stellten gefälschten E‑Mails, Websites oder Benach­rich­ti­gungen dar, die angeblich von einer Ihnen bekannten Firma, Kredit­in­stitut etc. kommen und zumeist eine dring­liche Handlungs­emp­fehlung von Ihnen einfordern.

Wie kann man sich schützen?
Seien Sie besonders vorsichtig mit Links oder Anhängen, prüfen Sie die Absen­der­adresse stets genau und fragen Sie bei Zweifeln am besten direkt bei Ihrer Bank nach (Wichtig: Dabei nicht direkt auf die E‑Mail antworten!). Auch eine korrekte Anrede / das Nennen Ihrer Kunden­nummer etc. ist kein Indiz für eine vertrau­ens­würdige E‑Mail, da diese Daten von den Krimi­nellen bereits eher abgefangen worden sein können.

Social Engineering

Was ist das?
Beim Social Engineering gibt sich der Täter als Mitar­beiter eines Unter­nehmens oder Ihrer Bank aus, um so an sensible Daten der Kunden zu gelangen. Achtung! Teilweise verfügen die Betrüger bei dieser Art des Betruges tatsächlich über Insiderwissen.

Wie kann man sich schützen?
Geben Sie niemals sensible Daten am Telefon oder per Mail an „Mitar­beiter“ Ihrer Bank weiter! Auch Infor­ma­tionen die Sie auf den ersten Blick gar nicht für relevant erachten, können in der Summe relevant werden. Auch hier gilt: Wenden Sie sich bei Fragen und Zweifeln stets an Ihre Bank unter der offiziell kommu­ni­zierten Telefonnummer/Mailadresse.

Pharming

Was ist das?
Pharming basiert auf den Prinzipien des Phishings, hier werden Sie durch Ihren infizierten Webbrowser auf gefälschte Websites geleitet, die der origi­nalen wiederum zum Verwechseln ähnlich­sehen. Geben Sie hier nun Ihre Login- oder Zahlungs­daten ein, so stehen diese den Betrügern zur Verfügung. Mit dieser Art des Betruges werden häufig auch TANS abgefischt, mit deren Hilfe später Aufträge freige­geben und weitere TANs generiert werden können.

Die Freigabe von Online­banking Vorgängen erfolgt in der Regel mit Hilfe des sogenannten TAN-Verfahrens, das, je nach Kredit­in­stitut, unter­schiedlich gestaltet sein können. Grund­sätzlich sind diese auch sehr sicher; es kann Angreifern jedoch gelingen, diese durch technische oder die darge­stellten Methoden abzufangen oder neu zu generieren und so immer wieder neue Zahlungen freizugeben.

Wie kann man sich schützen?
Zur Prävention sollten Sie keine Ihnen unbekannten Anhänge öffnen und Dateien aus dem Internet laden, bei zugesen­deten Links skeptisch sein, einen aktuellen Viren­schutz verwenden, sowie stets auf das https:// in der Adress­zeile achten. Öffnen Sie die Seite Ihrer Bank zudem am besten immer direkt über die Adress­zeile und nicht über einen Suchbrowser.

Achten Sie stets auch auf kleine Verän­de­rungen auf der Website, die Ihnen unbekannt vorkommen. Ist das Design leicht verändert oder sind Zahlungs­arten nicht verfügbar, die sonst angeboten wurden? Auch dies kann ein Warnsignal für Pharming darstellen. Rufen Sie die Website bei Zweifeln nach Möglichkeit auch noch einmal von einem anderen Endgerät aus auf.

Formjacking

Was ist das?
Das Formjacking stellt im Prinzip die digitale Variante des klassi­schen EC-Karten Betrugs am Automaten dar. Statt des gefälschten PIN-Eingabe Geräts ist beim Formjacking aller­dings das digitale Einga­befeld der Website „gefälscht“, sodass Krimi­nelle nach der Eingabe an die Zahlungs­in­for­ma­tionen gelangen. Das perfide: Die Website ist hierbei wirklich die originale Website; weder der Seiten­be­treiber noch Sie als Kunde bekommen dies zunächst mit.

Sie erhalten daher auch wie gewohnt Ihre bestellte Ware und der Verkäufer sein Geld, anschließend können die Betrüger mit Ihren abgefan­genen Zahlungs­daten jedoch einen großen Schaden verursachen.

Wie kann man sich schützen?
Einen wirklichen Schutz besteht für Sie bei dieser Art des Betrugs leider nicht; kaufen Sie generell nur bei seriösen Inter­net­seiten, seien Sie besonders wachsam und nutzen sie für das Online­shopping immer auch ein aktuelles Virenschutzprogramm.

Was sind typische „Warnsi­gnale“?

  • In der Adress­leiste Ihres Browsers befindet sich kein „s“ beim „https:“ bzw. das kleine Schloss­symbol ist geöffnet und nicht geschlossen.
  • Die Recht­schreibung ist fehlerhaft, Umlaute werden nicht richtig darge­stellt oder der Satzbau wirkt merkwürdig. Auf Grund des Einsatzes von moderner KI durch die Betrüger wird dies jedoch immer besser.
  • Das Design der Website / der E‑Mail wirkt merkwürdig und unter­scheidet sich von der gewohnten.
  • Sie werden zum Login über einen Link aufge­fordert. Dies gilt auch für Links per SMS!
  • Die E‑Mail enthält Dateien, die Sie herun­ter­laden müssen; bspw. Anhänge, aber auch Bilder!
  • Sie werden von einem/einer vermeint­lichen Bankmitarbeiter*in angerufen und nach Infor­ma­tionen befragt. Geben Sie keinerlei Auskunft (weder Ihre PIN, noch Geburts­datum oder eine Zahlen­kom­bi­nation), egal wie unwichtig Ihnen diese Info auch erscheinen mag und kontak­tieren Sie Ihre Bank anschließend selbstständig!

Grund­sätzlich gilt: Checken Sie regel­mäßig all Ihre Konten, nutzen Sie auf allen Geräten ein aktuelles Viren­schutz­pro­gramm und melden Sie verdächtige Aktivi­täten sofort Ihrer Bank. Seien Sie aufmerksam und benutzen Sie grund­sätzlich nur Ihre eigenen Geräte zum Online-Banking.

Was ist zu tun, wenn man trotzdem Betrof­fener eines Online-Banking Betrugs geworden ist?

Sollten Sie trotz aller Vorsichts­maß­nahmen von Onlinebanking-Betrug betroffen sein, so ist es wichtig, weitere Schritte zu unter­nehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Ruhe bewahren und alle Vorgänge abbrechen

Brechen Sie das Online­banking sofort ab, sobald Ihnen etwas merkwürdig vorkommt und nehmen Sie unmit­telbar Kontakt mit Ihrem Kredit­in­stitut auf. Machen Sie ggf. Bildschirmaufnahmen.

Online­banking / Karte sperren lassen

Lassen Sie bei einem Verdacht auf Online­banking Betrug Ihren Zugang und ggf. Ihre Karte, wenn Sie vermuten, dass bspw. Kredit­kar­ten­in­for­ma­tionen abgefangen wurden, sperren.

Benach­rich­tigen der Bank

Geben Sie Ihrer Bank Infor­mation über die Situation und lassen Sie sich einen Überblick geben. In manchen Fällen können, bei sehr schnellem Handeln, einzelne Überwei­sungen noch gestoppt werden, dies ist aber eher selten der Fall da es sich meist um sogenannte Echtzeit­über­wei­sungen handelt, bei denen das Geld innerhalb von Sekunden auf die betrü­ge­ri­schen Konten trans­fe­riert werden. Dennoch sollten Sie Ihre Bank so schnell wie möglich kontaktieren.

Löschen Sie nichts!

Viele neigen dazu aus Angst oder Scham die erhal­tende Phishing-Mail zu löschen. Dies ist aller­dings auf keinen Fall zu empfehlen, da so ein wichtiges Beweis­mittel verloren geht und auch weitere Taten so leichter werden.

Erstatten Sie Anzeige

Gehen Sie in jedem Falle zur Polizei und erstatten Sie Anzeige, da Sie dies für eine Chance auf eine spätere Erstattung des betrü­ge­risch erlangten Geldes haben, auch wenn die eigent­lichen Täter nur sehr selten gefasst werden.
Halten Sie die wichtigsten Punkte schriftlich fest
Spätere Nachfragen Betei­ligter, bspw. der Bank, sind so leichter zu beantworten.

Ausgie­biger Virenscan

Scannen Sie alle (!) Ihre inter­net­fä­higen Endgeräte (d.h. auch Smart­phones!) auf Viren und lassen Sie sie im Besten Falle von einem Fachmann überprüfen, da auch aktuelle Viren­schutz­pro­gramme unter Umständen die Schad­software nicht erkennen.

Lassen Sie sich anwaltlich beraten

Es empfiehlt sich immer, gerade aber bei größeren Summen, einen Anwalt aufzu­suchen und sich beraten zu lassen. Viele Banken suchen eine Mitschuld bei Ihnen, um nicht für den entstan­denen Schaden aufkommen zu lassen. Die Geltend­ma­chung eigener Ansprüche wird so sehr erleichtert.

Die Bank zur Erstattung des betrü­ge­risch abhan­den­ge­kom­menen Geldes auffordern

Am besten geschieht dies durch Ihren Anwalt, in jedem Falle aber schriftlich und unter der Setzung einer Frist, rät Rechts­anwalt Fürstenow. Bei einer nicht durch Sie autori­sierten Überweisung besitzen Sie grund­sätzlich einen Anspruch aus §675u BGB auf Rückerstattung des verlo­renen gegan­genen Betrages durch Ihre Bank. Dies gilt auch für Online­banking. Die Einzel­fall­prüfung ist jedoch, wie nachfolgend auch aufge­zeigt werden soll, unerlässlich, da es hier insbe­sondere darum gehen wird, ob Sie ein (Mit-)Verschulden trifft.

Ist die Bank immer zu einer Erstattung nach §675u BGB verpflichtet?

Nein, die Erstattung kann unter Umständen auch ausge­schlossen sein. Dies ist bspw. der Fall, wenn dem Kunden bei der Entstehung des Schadens Vorsatz oder grobe Fahrläs­sigkeit vorzu­werfen ist, vgl. §675v Abs. 2 BGB. Da Vorsatz kaum vorliegen wird ist vor allem der Tatbe­stand der groben Fahrläs­sigkeit zu beachten.

Grob fahrlässig handelt nach allgemein gültiger Definition, wer die im Verkehr erfor­der­liche Sorgfalt in erheb­lichem Maße verletzt (vgl. §§276, 277 BGB). Wer also einfache Siche­rungs­prin­zipien missachtet oder Hinweise nicht erst nimmt muss sich unter Umständen grobe Fahrläs­sigkeit vorwerfen lassen.

Die Recht­spre­chung liefert bereits einige Beispiele für grobe Fahrläs­sigkeit beim Online-Banking Betrug, bspw.:

  • Die Weitergabe einer PIN/TAN über das Telefon (AG München, Urt. v. 05.01.2017, 132 C 49 / 15)
  • Die Übermittlung mehrerer TANs für lediglich einen Auftrag (AG Krefeld, Urt. v. 06.07.2012, 7 C 605/11)
  • Ausblei­bende Überprüfung und Abgleich der Auftrags­daten vor dem Abschluss bzw. der Eingabe; besonders auch im Falle einer angeb­lichen „Testüber­weisung“ (OLG Oldenburg, Beschluss v. 21.08.2018 – 8 U 163/17).

All diese Fälle, die nach der Recht­spre­chung der groben Fahrläs­sigkeit unter­liegen, erfordern, wie man leicht erkennen kann, immer extrem unvor­sich­tiges Verhalten seitens des Kunden, um den Tatbe­stand der groben Fahrläs­sigkeit zu erfüllen. Umso wichtiger ist es für Sie, stets wachsam zu sein und ungewöhn­liche Vorgänge zu hinterfragen.

Da es sich hierbei keineswegs um eine abschlie­ßende Liste handelt, muss jeder Fall und jedes Handeln natürlich indivi­duell betrachtet und einge­ordnet werden.

 

Fazit: Stete Vorsicht beim Online­banking ist geboten

Seien Sie beim Online­banking stets vorsichtig und überprüfen Sie jeden Schritt lieber einmal zu viel. Halten Sie sich an die hier vorge­stellten Präven­tiv­maß­nahmen und haben Sie eine grund­sätz­liche Skepsis.

Sollten Sie trotz aller Vorsicht dennoch zum Opfer von Online­banking Betrug geworden sein, so ist schnelles Handeln gefragt. Arbeiten Sie die oben aufge­zeigte „Check­liste“ ab, insbe­sondere kontak­tieren Sie Ihre Bank, die Polizei und einen Anwalt.

Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder sind bereits Opfer eines Online­banking Betrugs geworden und möchten hierzu gerne anwaltlich beraten werden? Rechts­anwalt Sascha C. Fürstenow übernimmt dies gerne und bespricht mit Ihnen nach der Einzel­fall­prüfung das weitere Vorgehen.