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ADAXIO AMC GmbH: Kein Ende der Strei­tig­keiten mit der Paratus AMC GmbH, vormals GMAC-RFC Bank GmbH

28. Januar 2019

Seit Jahren streiten sich die Darle­hens­nehmer der ADAXIO AMC GmbH bezie­hungs­weise ihre Rechts­vor­gän­gerin. Die GMAC-RFC Bank GmbH als Rechts­vor­gän­gerin der ADAXIO AMC GmbH schloss Tausende von Immobi­li­en­kauf­ver­trägen mit Verbrau­chern ab, bis sie in 2008 GMAC-RFC Bank GmbH ihre Banklizenz zurück­ge­geben hat.

 

Aktuelle Entwick­lungen: Widerruf Darle­hens­vertrag möglich

Der Widerruf eines zwischen der GMAC-RFC Bank GmbH und einem Darle­hens­nehmer geschlos­senen Immobi­li­en­dar­le­hens­ver­trages ist aufgrund Fehlens fernab­satz­recht­licher Infor­ma­ti­ons­pflichten möglich, so das Landge­richt Wiesbaden und jetzt auch das Landge­richt Berlin.

Die Gerichte urteilen, dass ein mit der GMAC-RFC Bank GmbH geschlos­sener Darle­hens­vertrag wirksam wider­rufen wurde und dies möglich war, weil die seiner­zeitige GMAC-RFC Bank GmbH ihre fernab­satz­recht­lichen vorver­trag­lichen Infor­ma­ti­ons­pflichten nicht ordnungs­gemäß erfüllt habe. Diese Pflicht­ver­letzung führt zu einem Widerrufsrecht.

 

Historie: von der GMAC-RFC Bank GmbH zur ADAXIO AMC GmbH

Nach Rückgabe ihrer Banklizenz in 2008 benannte sich die GMAC-RFC Bank GmbH zunächst in GMAC-RFC Servicing GmbH um, dann in Paratus AMC GmbH. Diese Paratus AMC GmbH verschmolz mit der AMC Deutschland Holding GmbH. Diese verschmolzene Gesell­schaft wurde dann wiederum „zurück“ in Paratus AMC GmbH umfir­miert, bevor dann die Änderung in ADAXIO AMC GmbH erfolgte.

Ansprüche aus einer Vielzahl der tausenden von geschlossen Darle­hens­ver­trägen wurden wohl mitsamt den gestellten Sicher­heiten an auslän­dische Gesell­schaften, etwa die E‑MAC DE 2006‑I B.V. oder die E‑MAC DE 2009‑I B.V. übertragen. Damit dürfte die GMAC-RFC Bank GmbH wohl einen Großteil dieser Darlehen weiter­ver­kauft haben, so dass die ADAXIO AMC GmbH als ihre Rechts­nach­fol­gerin nicht mehr Forde­rungs­in­ha­berin der betref­fenden veräu­ßernden Darle­hens­schulden ist. Weiter ist beach­tenswert, dass für die Schluss­bilanz der „alten“ Paratus AMC GmbH zum 31.08.2014, die im Zuge der Verschmelzung der Paratus AMC GmbH auf die AMC Deutschland Holding GmbH erstellt wurde, unter „Forde­rungen aus Liefe­rungen und Leistungen“ lediglich 297.381,81 EUR auswies. Im Zusam­menhang mit der Tatsache, dass in dem Verkaufs­pro­spekt der E‑MAC DE 2009‑I B.V. die zu veräu­ßernden Darle­hens­for­de­rungen sich auf beinahe 300 Millionen EUR summierten, ist durchaus möglich, dass in den verblie­benen 297.381,81 EUR überhaupt keine einzige Darle­hens­for­derung mehr enthalten ist.

 

Unzulässige Zwangs­voll­stre­ckung durch die ADAXIO AMC GmbH

Die ADAXIO AMC GmbH versucht aus dem Darle­hens­si­che­rungs­vertrag oder der einge­tra­genen Grund­schuld in die Immobile oder das sonstige Vermögen der Darle­hens­schuldner und Grund­stücks­ei­gen­tümer zu vollstrecken. Dabei war es bei den gerichtlich zu entschei­denden Sachver­halten von entschei­dender Bedeutung, ob die ADAXIO AMC GmbH überhaupt (noch) Forde­rungs­in­ha­berin aus dem jewei­ligen Darle­hens­vertrag ist oder zumindest für den aktuellen Forde­rungs­in­haber ermächtigt war, die Zwangs­voll­stre­ckung zu betreiben. Wer also letzt­endlich Inhaber der Forde­rungen aus den jewei­ligen Darle­hens­ver­trägen und damit zur Zwangs­voll­stre­ckung berechtigt ist, muss eindeutig nachprüfbar sein.

Daher rät Rechts­anwalt Fürstenow den Darle­hens­nehmern, gegen die die Zwangs­voll­stre­ckung betrieben wird, überprüfen zu lassen, ob die Zwangs­voll­stre­ckung zulässig ist. In 2015 und 2016 erklärten gleich mehrere Gerichte die betriebene Zwangs­voll­stre­ckung für unzulässig.

So hat etwa das Oberlan­des­ge­richt Celle in einem Urteil bestätigt, dass die von der ADAXIO AMC GmbH gegen den Darle­hens­schuldner betriebene Zwangs­voll­stre­ckung unwirksam ist, weil dieser die Berech­tigung zur Geldend­ma­chung und damit auch zur Zwangs­voll­stre­ckung fehlte. Eine wirksam erteilte Einzie­hungs­er­mäch­tigung, die die ADAXIO AMC GmbH zur Zwangs­voll­stre­ckung berech­tigte, konnte das Oberlan­des­ge­richt nicht feststellen. Dieses Urteil ist nach Zurück­weisung der Beschwerde gegen die Nicht­zu­lassung durch den BGH rechtskräftig.

 

Was können Darle­hens­nehmer gegen eine Zwangs­voll­stre­ckung unternehmen?

In jedem Fall sollten betroffene Darle­hens­nehmer überprüfen lassen, ob die gegen sie geführte Zwangs­voll­stre­ckung zulässig ist, so Rechts­anwalt Fürstenow. Be unzuläs­siger Betreibung der Zwangs­voll­stre­ckung kann sich der Darle­hens­nehmer mit einer Vollstre­ckungs­ge­gen­klage (Vollstre­ckungs­ab­wehr­klage) zur Wehr setzen.

 

Widerruf des Darle­hens­ver­trages auch nach dem 21.06.2016 grund­sätzlich möglich

Mit den bereits oben erwähnten Entschei­dungen hat das Landge­richt Wiesbaden und das Landge­richt Berlin in einer Entscheidung aus 2018 die Wider­rufs­mög­lichkeit aufgrund nicht ordnungs­ge­mäßer Erfüllung fernab­satz­recht­licher vorver­trag­licher Infor­ma­ti­ons­pflichten bestätigt, woraus sich folgendes ergibt:

Auch heute noch besteht die Möglichkeit, die zwischen dem 01.08.2002 und dem 20.06.2010 abgeschlossene Darle­hens­ver­träge zu wider­rufen, wenn die ab dem 21.06.2016 geltende gesetz­liche Regelung zum Erlöschen des “ewigen“ Wider­rufs­rechts aufgrund konkreten Sachver­halts gerade keine Anwendung findet.

Diese Regelung greift nur dann „wenn das Fortbe­stehen des Wider­rufs­rechts darauf beruht, dass die dem Verbraucher erteilte Wider­rufs­be­lehrung den zum Zeitpunkt des Vertrags­schlusses geltenden Anfor­de­rungen des Bürger­lichen Gesetz­buchs nicht entsprochen hat.“ In den geschil­derten und gerichtlich entschie­denen Fällen war der Widerruf deshalb möglich, weil gegen die gesetz­liche vorver­trag­liche Infor­ma­ti­ons­pflicht verstoßen wurde und nicht etwa, weil die Wider­rufs­be­lehrung fehlerhaft war.

 

Was bedeutet dies für die Darlehensnehmer?

Rechts­anwalt Fürstenow rät allen Darle­hens­nehmern der GMAC-RFC Bank GmbH, den abgeschlos­senen – sogar den bereits abgewi­ckelten – Darle­hens­vertrag auf die Möglichkeit eines Widerrufs hin überprüfen zu lassen.

 

Und noch ein Urteil: Anspruch auf Schadens­ersatz gegen die ADAXIO AMC GmbH

Die ADAXIO AMC GmbH wurde vom Landge­richt Wiesbaden in 2016 zum Schadens­ersatz verur­teilt, „da der tatsäch­liche Wert der Immobilie deutlich unter dem Kaufpreis lag und [ADAXIO AMC GmbH] nicht nachvoll­ziehbar erklären konnte, wieso sie gleichwohl die Immobilie zu 100 % finan­zierte.“ Damit hat das Landge­richt die Verletzung beson­derer Hinweis- und Aufklä­rungs­pflichten bestätigt, „weil sie einen zu den allge­meinen wirtschaft­lichen Risiken hinzu­tre­tenden beson­deren Gefähr­dungs­tat­be­stand für den Kunden geschaffen hat bzw. dessen Entstehung begünstigt.

Sind auch Sie mit der GMAC-RFC Bank GmbH einen Darle­hens­vertrag einge­gangen? Zu dem oben geschil­derten Themen­komplex berät Sie Rechts­anwalt Sascha C. Fürstenow gerne und bietet Ihnen vorab eine kostenlose und unver­bind­liche Erstein­schätzung Ihres Sachver­halts an.