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Vertrags­recht

Die Kanzlei Fürstenow versteht sich als Kanzlei für Unter­nehmer, insbe­sondere wenn es um die Vertrags­ge­staltung, Vertrags­ver­handlung, Vertrags­ab­wicklung und prozes­suale Vertretung geht.

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Vertrags­recht für Unternehmer

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Vertriebs­recht

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Gesellschaftsrecht

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Start-Up Beratung

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Handels­recht

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Vertrags­recht für Verbraucher

Vertrags­recht für Unternehmer

Es gibt eine Vielzahl von Unter­neh­mens­ver­trägen, angefangen von den Gesell­schafts­ver­trägen (Satzungen, Betei­li­gungs­ver­träge, Kapital­erhö­hungen), über dieje­nigen Verträge, mit denen ein Unter­nehmen sein Geld verdient, wie Lizenz­ver­träge, Vertriebs­ver­träge, Werkver­träge, Beratungs­ver­träge etc.

Die Weichen für eine wirtschaft­liche Werthal­tigkeit eines Vertrages lassen sich bereits bei der Vertrags­an­bahnung und bei den Vertrags­ver­hand­lungen stellen. Vor allem junge unerfahrene Unter­nehmen, die mit einem großen und vielleicht noch bekannten Vertrags­partner Verträge verhandeln, lassen sich dazu hinreißen, den Vertrag ohne Prüfung zu schließen, aus Angst, den Vertrags­partner durch Verhandlung zu verlieren oder auslauter Respekt vor dem Partner. Die Erfahrung lehrt aber, dass es sich immer lohnt, Verträge zu verhandeln, auch wenn der Gegenüber vielleicht eine Markt­ka­pi­ta­li­sierung von einer zweistel­ligen Milli­ar­den­summe aufweist.

Für eine Nachhal­tigkeit des wirtschaft­lichen Erfolges ist es wichtig, Verträge, vor allem solche, die eine lange Laufzeit aufweisen, wie Lizenz­ver­träge und Distri­bu­ti­ons­ver­träge, voraus­schauend zu gestalten und Konflikt­po­tential zu vermeiden, jeden­falls so weit wie möglich zu reduzieren.

Die Kanzlei Fürstenow bietet nicht nur die Vertretung bei der Vertrags­ge­staltung, sondern auch bei der Abwicklung von Verträgen an, damit der Vertrag auch so erfüllt wird, wie es vertraglich vereinbart wurde. Bei Konflikt­fällen berät und vertritt Rechts­anwalt Fürstenow, damit dem Unter­nehmer möglichst kein wirtschaft­licher Schaden entsteht. Und falls es nicht anders (mehr) geht, dass vertritt Rechts­anwalt Fürstenow auch als Prozess­be­voll­mäch­tigter vor Gericht Bundesweit.

Oftmals genügt bei säumigen Vertrags­partnern ein striktes Inkas­so­regime zu führen. Denn zu den Geschäfts­prak­tiken vieler Unter­nehmen gehört es leider, erst dann zu zahlen, wenn mit Nachdruck darauf bestanden wird bzw. wenn dies mit vom säumigen Zahler zu tragenden Kosten verbunden ist.

Gesellschaftsrecht und Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Rechts­anwalt Fürstenow unter­stützt bei der Gründung und Beim Finden der jeweils richtigen Rechtsform. Unter­neh­mens­gründer stehen vor der Entscheidung, welche Rechtsform für die neue Gesell­schaft gewählt werden soll. Dabei beschränkt sich die Wahl nicht allein auf den Unter­neh­mens­zweck. Vielmehr sind gesell­schaft­liche und steuer­liche Aspekte bei Erarbeitung des Gesamt­kon­zeptes zu berücksichtigen.

Gründern wird eine umfas­sende Beratung, vor allem bei der Wahl der richtigen Gesell­schaftsform, angeboten, als auch die Gestaltung diverser notwen­diger Gesellschaftsverträge.

Weitere gesell­schafts­recht­liche Frage­stel­lungen sind etwa:

  • Gesell­schaf­ter­streit, Kündigung, Ausschluss von Gesellschaftern;
  • Geschäfts­führer (Abberufung, Kündigung, Haftung);
  • Wettbe­werbs­verbot.

 

Handelsrecht/Vertriebsrecht

Das Handels­recht ist das Sonder­pri­vat­recht der Kaufleute, das auf eine beschleu­nigte Geschäfts­ab­wicklung abzielt. Im Gegensatz zu Verbrau­chern kommt den Kaufleuten als Geschäfts­tätige eine geringere Schutz­be­dürf­tigkeit zuteil. Inter­na­tional sind dabei europäische Richt­linien als auch das UN-Kaufrecht von Bedeutung.

Auf dem Gebiet des Handels­rechts wird eine umfas­sende Beratung und Betreuung, vor allem für Start-Up Unter­nehmen, angeboten.

Hierzu gehört auch die Entwicklung und Ausbau von Vertriebs­sys­temen durch Prüfung und Gestaltung von Vertriebs­pro­zessen und Gestaltung und Optimierung von Vertriebsverträgen.

Speziell für Gründer und Start-Ups

Unter­neh­mens­gründern als auch Start-Up Unter­nehmen wird eine umfas­sende recht­liche Beratung der relevanter Fragen, vor allem auf dem Gebiet des Gesell­schafts­rechts (richtige Rechtsform, Gesell­schafts­ver­träge), Finan­zierung (welche Finan­zie­rungs­mög­lich­keiten kommen in Betracht) und des Steuer­rechts, angeboten.

Durch maßge­schnei­derte recht­liche Lösungen wird die Wettbe­werbs­fä­higkeit gestärkt.

Eine umfas­sende recht­liche Prüfung hilft, vor allem in der Anfangs- und Frühphase, Fehler und damit Kosten zu vermeiden.

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